Dank dem Gewerbeschein! Der lässt sich einfach holen – Online, persönlich bei uns in der Wirtschaftskammer oder auch bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat oder BH).
Du brauchst dafür in der Regel nur einen amtlichen Lichtbildausweis und ein paar Minuten Zeit.
Wir haben dir auf dieser Seite ein paar nützliche Informationen zum Gewerbeschein zusammengestellt. Wir möchten dich auch weiterführend auf dem Weg zum Gewerbeschein begleiten. Hol dir jetzt den Gründer-Newsletter und hol dir die Benefits!
Die Anmeldung eines Gewerbescheins ist KOSTENLOS und kann Online oder bei uns in der Wirtschaftskammer erfolgen.
Durch die Anmeldung eines Gewerbescheins wird man Unternehmer. Das ist mit einigen Rechten und Pflichten verbunden. Lassen Sie sich dazu eingehend Beraten. Wir haben dazu einige Informationsangebote für Sie.
Die Grundumlage ist der Beitrag für die Wirtschaftskammer. Jede Fachgruppe hat einen eigenen Tarif. Beim Direktvertrieb sind das 132 EUR im Jahr.
Wer unter der Geringfügigkeitsgrenze dazuverdient, kann sich von der Sozialversicherung befreien lassen. So wird nur die Unfallversicherung fällig.
Dieser Betrag entspricht der Geringfügigkeitsgrenze. Bis zu diesem Betrag kann ein Gewerbe sehr günstig ausgeübt werden.
*Diese Beispielrechnung stellt den günstigsten Fall dar. Die Werte entsprechen dem Großteil der Jungunternehmer in der Fachgruppe Direktvertrieb. Nützen Sie unbedingt das kostenlose Beratungsangebot des Gründerservice der Wirtschaftskammer.
** ACHTUNG: Bei weiteren Einkommen (z.B. als Angestellte(r) oder Arbeiter(in)) wird für die Bemessung der Einkommenssteuer auch der Zusatzverdienst einberechnet. Deshalb kann es sein, dass Sie für die Einkommensteuer etwas nachbezahlen müssen. Die Wirtschaftskammer berät Sie gerne umfassend über Kosten und Risiken einer Unternehmensgründung.